eine PDF-Datei mit Gegenüberstellung EU-Parkausweis blau und oranger Parkausweis
Einen Parkausweis können schwerbehinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen erhalten, um z.B. auf Behindertenparkplätzen oder im
eingeschränkten Halteverbot parken zu können. Der Parkausweis ist personenbezogen, d.h. er kann eingesetzt werden, wenn der Ausweisinhaber
das Auto selbst fährt oder gefahren wird.
Hier ist eine Gegenüberstellung des blauen EU-Parkausweis und des orangen Parkausweis:
Quelle: https://www.betanet.de/parkerleichterungen.html