In welche Bereiche besteht ein klarer Rechtsanspruch von hörgeschädigten Menschen auf die Verwendung von Gebärdensprache und entsprechende Kostenübernahme.
Es sind auch die entsprechenden Rechtsgrundlagen aufgeführt. Und in welchen Bereichen gibt es (bisher) keine gesetzliche Regelung zur Kostenübernahme.
Quelle: Information aus Referat Vb3
Eingliederungshilfe, Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz, Hilfe in besonderen Lebenslagen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Auskunft aus dem Ministerium für Arbeit und Soziales