In Brandenburg hat sich die Anzahl von Schwerhörigen vermehrt, die bemängeln, dass durch die Maskenpflicht für sie eine zusätzliche Behinderung
aufgetreten ist.
Die Betroffenen sind zur Verständigungsoptimierung auf die Mundbewegung des Gegenübers angewiesen, welches durch den Mundschutz nicht mehr gewährt ist.
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Quelle: Pressemeldung des Landesverbandes Brandenburg des Deutschen Schwerhörigenbundes / DSB Landesverband Brandenburg