Der Beschluss des Landtags vom 31. Januar 2019 ist vor allem für Eltern interessant, deren Kinder aufgrund einer Behinderung auch über das 12 Lebensjahr hinaus einen Betreuungsbedarf haben.
Hier kann man den Beschluss des Landtags herunterladen: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/beschlpr/anlagen/10470-B.pdf
Kurzfristig bereitgestellt werden Landesmittel zur Förderung von Ferienangeboten für Kinder und Jugendliche mit individuellen Beeinträchtigungen (geistige
Entwicklung).