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Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung der Stadt Falkensee

Im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes und weiterer Gesetze vom 20. Juni 2024 (GVBl. I Nr. 25 vom 20. Juni 2024) wurde das Landespflegegeldgesetz geändert.

Sowohl das Gesetz als auch die Leistungen erhalten eine neue Bezeichnung. Die Bezeichnung lautet seit dem 1. Juli 2024 „Gesetz über die Leistung von Teilhabegeld an schwerbehinderte, blinde und gehörlose Menschen (Landesteilhabegeldgesetz – LTeilhGG)“.

Das bisherige „Pflegegeld“ wird zukünftig das „Teilhabegeld“.

Gesetz über die Leistung von Teilhabegeld an schwerbehinderte, blinde und gehörlose Menschen (Landesteilhabegeldgesetz - LTeilhGG) (brandenburg.de)

Die aktuelle Fassung des Gesetzes kann unter dem Link
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/lteilhgg abgerufen werden.


Quelle: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/lteilhgg